Aktuelles Projekt: Bundesinitiative GRUNDGESETZ FÜR ALLE
Funktion von Chris*tian C. Gaa: Initiator & Koordination
Die im Februar 2021 gegründete Bundesinitiative GRUNDGESETZ FÜR ALLE ist ein Zusammenschluss aller queeren Bundesorganisationen und einer Vielzahl an Prominenten, wie Anne Will, Olivia Jones und Udo Lindenberg (Liste aller Mitgliedsorganisationen und prominenten Unterstützer*innen auf der offiziellen Homepage der Initiative www.grundgesetz-fuer-alle.de), die einen verlässlichen Schutz aller queeren Menschen (der sexuellen sowie geschlechtlichen Identität) durch unsere Verfassung, durch unser Grundgesetz fordern.
"Der Schutz queerer Menschen durch unser Grundgesetz ist noch nicht gegeben. So galt bspw. der im NS-Regime verschärfte Paragraph 175 mit seiner Verfolgung von homo- und bisexuellen Männern noch in der Bundesrepublik bis zum Ende der 1960er Jahre. Genauso sind heute noch Diskriminierung im Bereich Blutspenden, 'Homoheilung' von Erwachsenen, das 'Transsexuellengesetz', Zwangsoperationen von intergeschlechtlichen Babies und vieles mehr an struktureller Diskriminierung bzw. Gewalt alltägliche Realität in Deutschland. Das muss aufhören.", so Christian Carsten Gaa.
Aktuell verhandeln Bundesregierung und Bundestag über die Streichung des "Rasse"-Begriffs im Artikel 3 des Grundgesetzes (GG).
Diese einmalige Gelegenheit darf nicht ungenutzt bleiben, um auch Menschen aufgrund der sexuellen und geschlechtlichen Identität zu schützen. Sie sind die einzige Opfergruppe der Nationalsozialisten, die bisher nicht durch den Artikel 3 im GG geschützt sind. Bis zur nächsten Gelegenheit könnte es Jahrzehnte dauern.
Der Appell der Bundesinitiative GRUNDGESETZ FÜR ALLE
Unsere Forderung zur Ergänzung des Artikels 3 GG
Die Menschen der queeren Community werden in ihrer ganzen Bandbreite durch Artikel 3 GG geschützt.
Die Fraktionen des Deutschen Bundestags beraten zurzeit über eine Änderung des Artikels 3, Absatz 3 Grundgesetz.
Neben einer Ersetzung des Rassebegriffs ist es von historischer Bedeutung, in diesem Zuge endlich einen Diskriminierungsschutz für sexuelle und geschlechtliche Minderheiten festzuschreiben.
An der Selbstbestimmung und Gleichberechtigung aller Menschen der queeren Community darf die Verfassung keinen Zweifel lassen.
Die in Art. 3 (3) GG bereits aufgeführten Diskriminierungsmerkmale sind eine Lehre aus der menschenverachtenden Politik und Verfolgung durch den Nationalsozialismus. Trotz ihrer systematischen Verfolgung unter der NS-Diktatur finden queere Menschen jedoch bis heute keine Erwähnung.
Die sexuelle Identität ist bislang durch keines der in Art. 3 (3) GG benannten Merkmale geschützt. Auf Basis des bis heute unveränderten Wortlauts des Grundgesetzes billigte das Bundesverfassungsgericht noch in den 1950er und 1970er Jahren die strafrechtliche Verfolgung homosexueller und bisexueller Männer. Eine Ergänzung des Art. 3 (3) GG ist daher notwendig, um einen dauerhaften Diskriminierungsschutz zu sichern.
Auch einen Schutz der geschlechtlichen Identität leitet das Bundesverfassungsgericht nur indirekt und nicht immer einheitlich aus dem Merkmal Geschlecht ab. Eine Klarstellung des vollumfänglichen Schutzes auch der geschlechtlichen Identität in Art. 3 (3) GG ist deswegen notwendig.
Wir begrüßen den bereits vorliegenden Gesetzentwurf zur Ergänzung des Art. 3 (3) GG um das Merkmal der sexuellen Identität sehr. Er hat eine wesentliche Forderung der queeren Community in den Deutschen Bundestag getragen. In der Anhörung des Rechtsausschusses wurde er von allen geladenen Sachverständigen und zahlreichen Abgeordneten aus Regierungskoalition und Opposition nachdrücklich unterstützt.
Die weit fortgeschrittene parlamentarische Beratung und die große Unterstützung seitens der Landesregierungen bieten eine einmalige und realistische Gelegenheit, im Zuge der nun geplanten Änderung des Rassebegriffs endlich auch queeren Menschen einen Schutz im Wortlaut der Verfassung zu garantieren. Dies ist mehr als 70 Jahre nach Verabschiedung des Grundgesetzes überfällig!
An alle Entscheidungsträger*innen und insbesondere die Mitglieder und Fraktionen des Deutschen Bundestags appellieren wir daher: Nutzen Sie noch in dieser Legislaturperiode die Gelegenheit zu einer Ergänzung des Art. 3 (3) GG, die alle Menschen der queeren Community in ihrer ganzen Bandbreite schützt.
Eine Änderung des Art. 3 (3) GG ohne Berücksichtigung eines solchen Diskriminierungsschutzes wäre ein verheerendes Signal für die queere Community und deren Familien. Nie wieder dürfen politische und gesellschaftliche Stimmungslagen zur Gefahr für die Freiheit und Würde des Einzelnen werden.
Künftig müssen sich alle Menschen auf den verfassungsmäßigen Schutz durch das Grundgesetz verlassen können. Die sexuelle oder geschlechtliche Identität eines Menschen darf niemals Grund zur Diskriminierung sein.
Deutschland im Februar 2021
Erstunterzeichnende (in alphabetischer Reihenfolge)
Aktionsbündnis gegen Homophobie e.V. (AGH)4
AktivistA n.e.V.4
ALICE Jurist:innen-Netzwerk
All Out4
ARCUS-Stiftung
Arbeitskreis IGay BAU der Industrie Gewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
BiNe - Bisexuelles Netzwerk e.V.4
Bundesarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans* und Inter“ (LSBTI*) in der GEW
Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen (BASJ)
Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren e.V. (BISS)4
Bundesstiftung Magnus Hirschfeld
Bundesverband Queere Bildung e.V.
Bundesverband Trans* e.V. (BVT*)4
CSD Deutschland e.V.4
Coming Out Day e.V.
Deutsche Aidshilfe e.V. (DAH)4
Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. (dgti)4
DIE LINKE.queer4
Fembunt Kollektiv
Gay farmer Deutschland
German LGBTIQ* Business Chamber e.V. (GGLBC)
Hannchen-Mehrzweck-Stiftung für Homosexuelle Selbsthilfe (hms)
Hirschfeld-Eddy-Stiftung
Homosexuelle Selbsthilfe e.V.
ILSE – Initiative lesbischer und schwuler Eltern
Initiative ENOUGH is ENOUGH!
Intersexuelle Menschen e.V. (IM)4
Jugendnetzwerk Lambda e.V.4
Katholisches LSBT+Komitee, Arbeitsgruppe des Regenbogenforums e.V.
LesbenRing e.V.4
Lesben- und Schwulenverband Deutschland e.V. (LSVD)4
Lesben und Schwule in der Union (LSU)4
Liberale Schwule und Lesben (LiSL) Deutschland e.V.4
Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche e.V. (HuK)4
Orden der Schwestern der Perpetuellen Indulgenz - Haus Sankta Melitta Iuvenis e.V.
Projekt 100% MENSCH gUG4
Proudr Community4
PrOut@Work-Foundation (PROUT AT WORK)4
Quarteera e.V.
QueerBw4
Queer Football Fanclubs – QFF
QueerGrün von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN4
queerhandicap e.V.
Queer Media Society
QueerNetz.de – Bundesverband der Netzwerke für Lesben, Schwule, Bi, Trans* und Queere in Deutschland e.V.
Queer Roma Initiative
RAHM Leadership Community
Vorstand des Regenbogenforum e.V. – Christliche LSBTTIQ Gruppen in Deutschland
SPDqueer4
Stiftung Akademie Waldschlösschen4
Stiftung „Buntes Leben Stiften“
TEDDY AWARD
The Queer European Asylum Network (QUEAN)
Trans-Ident e.V.4
TransMann e.V.4
Travestie für Deutschland e.V.
Unicorns in Tech
VelsPol Deutschland e.V.
Ver.di Regenbogen – Bundesarbeitskreis LSBTTIQ
Völklinger Kreis e.V.4
Wirtschaftsweiber e.V.4
Bei Interesse der Mitzeichnung dieses Appells oder Rückfragen steht Euch das Koordinationsteam der Initiative GRUNDGESETZ FÜR ALLE gerne zur Verfügung.
Christian Gaa, Sören Landmann & Josefine Liebing
E-Mail: mitzeichnen@grundgesetz-fuer-alle.de
1 queer wird in diesem Zusammenhang als Überbegriff verwendet für alle Personen vielfältiger sexueller und geschlechtlicher Identitäten, Geschlechtsausdrücke und Geschlechtsmerkmale, insbesondere mit lesbischem, schwulem, bisexuellem, trans*, inter*, queer, pan, nicht-binärem oder asexuellem Hintergrund.
2 Art. 3 (3) GG: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
3 „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Änderung des Artikels 3 Absatz 3 – Einfügung des Merkmals sexuelle Identität)“ der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (BT-Drs. 19/13123) (vgl. https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/131/1913123.pdf)
4 Mitglieder des Runden Tisches zur Ergänzung des Artikels 3 GG als Träger der Initiative GRUNDGESETZ FÜR ALLE